Rechtsprechung
RG, 01.12.1927 - IV 290/27 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Welche Rechtsfolgen hat ein den Vereinszweck ändernder, wegen Verstoßes gegen § 33 Abs. 1 S. 2 BGB. ungültiger Vereinsbeschluß, der von der Mehrheit durchgeführt wird? Kann die satzungstreue Minderheit der Mitglieder, insbesondere eines eingetragenen Vereins, Herausgabe ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung des Vereinszwecks.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 119, 184
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 25.01.2001 - 3Z BR 319/00
Änderung des Vereinszwecks in der Satzung
Als Vereinszweck im Sinn dieser Bestimmung ist der satzungsmäßig (§ 57 Abs. 1 BGB) festgelegte Zweck anzusehen, der für das Wesen der Rechtspersönlichkeit des Vereins maßgebend ist (vgl. RGZ 119, 184/186), also das Lebensgesetz des Vereins, seine große Linie bildet, um derentwillen sich die Mitglieder zusammengeschlossen haben (BGH 96, 245/252;… Stöber Handbuch zum Vereinsrecht 7.Aufl. Rn. 4 7; K.Schmidt BB 1987, 556/558). - BGH, 30.11.1967 - II ZR 3/66
Unmöglichkeit des Vereinszwecks
Die Frage, ob das der Fall war, kann nur danach beurteilt werden, ob der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz durchgreift, daß eine Vereinsmehrheit unter Umständen als ausgeschieden gelten muß, wenn sie einen anderen als den satzungsmäßig festgelegten Vereinszweck gegen den Willen der Minderheit durchführt (RG JW 1925, 237; RGZ 119, 184, 186; BGHZ 16, 143, 150) [BGH 13.01.1955 - II ZR 249/53].